FRAGEN
und
ANTWORTEN

KOSTEN

Therapieeinheit 60 Min. und 15 Min. Nachruhe: 95 €

Therapieeinheit 45 Min. u. 15 Min. Nachruhe: 70 €

Therapieeinheit 30 Min. und 15 min Nachruhe: 50 €


KOSTENERSTATTUNG DURCH KV's

Sie müssen sich bei Ihrer Krankenkasse selbständig erkundigen, welche Kosten der Eurythmie-Therapie / Heileurythmie von Ihrer Kasse übernommen werden.

Nach Entscheidung des Bundessozialgerichtes mit Urteil vom 22.3.05 (AZ: B 1 A 1/03 R) dürfen die Kosten für die Heilmittel der Besonderen Therapierichtungen von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden. Auf Grundlage dieses Urteils erstatten einige gesetzliche Krankenkassen die Kosten der Heileurythmie / Eurythmietherapie im Erstattungs-Verfahren.

Einige Krankenkassen haben IV- Verträge zur “Integrierten Versorgung Anthroposophischer Medizin” abgeschlossen und erstatten im Rahmen dieser IV-Verträge die Heileurythmie/Eurythmietherapie als Regelleistung.

Im Hufelandverzeichnis ist die Heileurythmie/Eurythmietherapie analog der GOÄ-Ziffern 870 / 871 als ambulante und stationäre Leistung aufgeführt.


STEUERLICHE ABSETZBARKEIT

Der Bundesfinanzhof entscheidet, dass die Heileurythmie steuerlich abgesetzt werden kann.

Berlin, 3. Juli 2014. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Aufwendungen für heileurythmische Behandlungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sein können. Das Urteil wurde am 26. Februar 2014 (Az. VI R 27/13) gefällt und erst Ende Juni veröffentlicht. Nun kann die Heileurythmie im Sinne des § 33 Einkommensteuergesetz berücksichtigt werden.

Besonders interessant an der Entscheidung ist, dass der Bundesfinanzhof (BFH) – dem erstinstanzlichen Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 17. April 2013 (Az. 5 K 71/11) folgend – entschieden hat, dass für den Nachweis der "Zwangsläufigkeit" (vgl. § 33 EStG) der Aufwendungen für Heileurythmie im Krankheitsfall eine Verordnung eines Arztes ausreichend ist. Ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ist somit nicht erforderlich. Ein solches Gutachten oder eine solche Bescheinigung hatte das Finanzamt der Patientin zunächst verlangt.

Die Finanzgerichtsbarkeit ist damit der Argumentation gefolgt, dass es sich bei der Heileurythmie als Heilmittel der gesetzlich anerkannten Besonderen Therapierichtung Anthroposophische Medizin nicht um eine "wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode" handelt, für die ein qualifizierter Nachweis in Gestalt eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer MDKBescheinigung erforderlich wäre.

Das Urteil betraf Aufwendungen für Heileurythmie, die Aussagen des Urteils gelten jedoch ohne weiteres für alle Heilmittel der Anthroposophischen Medizin (z.B. Anthroposophische Kunsttherapie, Rhythmische Massage nach Dr. Ita Wegman), wenn diese ärztlich verordnet sind, und auch der besonderen Therapierichtungen insgesamt.

Bevor man allerdings eine außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen kann, muss man die „zumutbare Belastung“ erst einmal ohne steuerliche Unterstützung alleine aufbringen. Diese „zumutbare Belastung“ hängt prozentual vom Einkommen ab (1 - 7 Prozent der Gesamteinkünfte). Dieser Betrag war bei der Klägerin bereits anderweitig ausgeschöpft. 

Euryhtmietherapie ist verschreibungspflichtig.

Jeder Arzt kann ein entsprechendes Rezept mit der Anzahl der Einheiten und der Diagnose ausstellen. In der Regel werden 10 bis 15 Einheiten verordnet.

Sollte ein Arzt diese Therapieform nicht kennen, kann ich gerne mit Ihrem Arzt im Vorfeld sprechen, ihm die Info's unseres Berufsverbands zukommen lassen und ihm alles Wichtige erläutern. Gerne kann sich Ihr Arzt auch bei mir direkt melden.

Die Zahlung der Therapie erfolgt bar nach jeder Therapiestunde gegen Quittung.

Am Ende der Therapie erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei Kostenerstattung oder Bezuschussung durch Ihre Krankenkasse dort einreichen. Ihre Krankenkasse erstattet Ihnen daraufhin die vertraglich vereinbarte Erstattung bzw. Bezuschussung auf Ihr Konto.

Sollte Ihr Vertrag mit Ihrer Krankenkasse keine Kostenerstattung oder Bezuschussung vorsehen, können Sie Ihre Kosten bei Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen (siehe den obersten Punkt auf dieser Seite).

Mit meiner Praxis für Eurythmietherapie nehme ich nicht teil an der Integrierten Versorgung (IV-Verträge). Somit rechne ich meine Leistungen nicht als IV-Leistungen über IV-Verträge ab, sondern direkt mit den Patientinnen und Patienten. 

Wenn Sie diese Therapieform nicht kennen, können Sie eine Probestunde (30 Min. mit 15. Min. Nachruhe) vereinbaren. Wir führen ein Gespräch über Ihr Anliegen, ich erkläre Ihnen die Vorgehensweise und wir bewegen gemeinsam erste eurythmische Übungen.

Danach können Sie entscheiden, wie gut Ihnen Eurythmietherapie zusagt.

Wenn Sie einen vereinbartenTermin nicht einhalten können, muss er mind. 24 h vorher abgesagt werden. Für Termine, die von Ihnen erst später oder gar nicht abgesagt werden, wird das vereinbarte Honorar in voller Höhe fällig.

Adresse

Carolin Strecke, M.A.
Mühlenstraße 21
D-53343 Wachtberg



Kontakt

E-Mail: EuTh@i-Thera.de
Tel: +49 228 961033-42
Fax: +49 228 850993-78
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